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Anzeige - Oktober 2012 aus Wirtschaft Aktuell
Mehr Netto vom Brutto – ohne Gehaltserhöhung
Um die Motivation zu erhöhen, können Arbeitgeber ihren Beschäftigten neben dem normalen Gehalt auch andere Leistungen zukommen lassen. Welche Möglichkeiten es gibt, verrät Jürgen Albersmann, vereidigter Buchprüfer und Steuerberater aus Gescher in Wirtschaft aktuell.
Zinslose oder günstige Darlehen über die Firma
Für die Ermittlung des Zinsvorteils gibt es eine Bagatellgrenze: Liegt das gewünschte Darlehen unterhalb der Grenze von 2.600 Euro, ist der Zinsvorteil steuer- und sozialversicherungsfrei.
Kindergartenplatz
Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen, sind komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.
Laptops, Smartphones und Co
Stellt der Arbeitgeber betriebliche Computer, (Mobil-) Telefon, Laptop, Tablets oder Smartphones zur Verfügung, ist die Nutzung durch den Arbeitnehmer betrieblich als auch privat, steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass die Geräte im Eigentum des Arbeitgebers verbleiben und dem Arbeitnehmer nur leihweise überlassen werden. Auch die Kosten für die Internetnutzung können steuerfrei ersetzt werden.
Aufmerksamkeiten
Bei Aufmerksamkeiten handelt es sich in der Regel um Sachzuwendungen von geringfügigem Wert. Voraussetzung für deren Steuerfreiheit ist, dass die Aufmerksamkeit dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes,Geburtstag …) gewährt wird. Der Wert der Sachzuwendung darf den Betrag von 40 Euro inklusive Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Geldzuwendungen durch den Arbeitgeber gehören immer zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist.
Leistungen zur Gesundheitsförderung
Der Höchstbetrag für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung beträgt je teilnehmenden Arbeitnehmer 500 Euro im Jahr. Dabei ist zu beachten, dass die Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudios durch den Arbeitgeber nicht unter die Steuerbefreiung für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge fällt.
Waren- und Benzingutscheine
Warengutscheine (zum Beispiel Buch- oder Benzingutscheine, Tankkarten …) sind immer dann als Sachbezug zu werten, wenn der Arbeitnehmer den Gutschein nur gegen Ware (und nicht gegen Bargeld) einlösen kann. Der Sachbezug bleibt steuerfrei, wenn der Wert 44 Euro im Monat nicht übersteigt.
Fazit
Durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen kommt die indirekte Lohnerhöhung ungeschmälert beim Arbeitnehmer an. Davon profitieren beide Seiten. Der Arbeitgeber spart die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und auch der Arbeitnehmer kommt in den ungekürzten Genuss der „Belohnung“.
Anzeige - April 2012 aus Wirtschaft Aktuell
Steuern, Recht und Prüfung unter einem Dach
Die Umzugskartons sind längst wieder im Keller verstaut, beide Teams arbeiten eingespielt Hand in Hand und die Mandanten freuen sich über den neuen, wesentlich zentraleren Standort.
Fazit: Der Umzug der Kanzlei von Steuerberater Jürgen Albersmann von Legden nach Gescher vor einem Jahr, die dortige Übernahme der Kanzlei Hagenkötter und die gleichzeitig eingegangene Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Christoph Bücker aus Dülmen haben hervorragend funktioniert. Mit dem Ergebnis ist Jürgen Albersmann heute mehr als zufrieden. „Der Standort ist ideal. Da viele unserer Mandanten aus dem Kreis Borken kommen, sind wir für sie in Gescher, in der Mitte des Kreises, besser und schneller erreichbar als zuvor in Legden“, erklärt der Steuerberater, dem am neuen Standort jetzt ausreichend Büroräume zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus bietet Albersmann durch die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Christoph Bücker zu allen Themen jetzt sowohl die steuerliche als auch die rechtliche Beratung unter einem Dach an. „Unsere Arbeit greift in vielen Bereichen ineinander. Daher ist der Zusammenschluss eine logische Konsequenz. Unter einem Dach haben wir den großen Vorteil, alles auf dem kurzen Dienstweg zu klären. Unsere Mandanten müssen im Prinzip nur eine Tür weitergehen“, erläutert Albersmann. Davon profitieren nicht nur Privatpersonen als Mandanten, sondern vor allem auch Unternehmen. „Bei der Erstellung von Verträgen sind zum Beispiel immer beide, der Jurist und der Steuerberater, gefragt“, erläutert Albersmann. Der Diplom-Betriebswirt und vereidigte Buchprüfer setzt sich daher oft gemeinsam mit Rechtsanwalt Bücker an einen Tisch, um die Mandanten umfassend zu beraten.
Hinter einer qualifizierten Beratung und Betreuung steckt aber immer auch ein engagiertes Team. Derzeit beschäftigt die Kanzlei zwölf Mitarbeiter. Albersmann setzt dabei auf stetige Aus- und Weiterbildung. „Wir bilden regelmäßig aus. Im Frühjahr legt zum Beispiel einer unserer Azubis seine Prüfung ab. Außerdem bilden sich zwei weitere Mitarbeiter derzeit zum Steuerfachwirt fort. Schließlich erfordern es die stetigen Änderungen durch den Gesetzgeber und Bundesfinanzhof, immer auf dem Laufenden zu sein“, betont Albersmann.
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Zeitungsbericht von 29.01.2011
Kanzlei jetzt in Gescher
Steuern, Recht und Prüfung unter einem Dach: Das bieten Jürgen Albersmann (Diplom-Betriebswirt, Vereidigter Buchprüfer und Steuerberater) sowie Rechtsanwalt Christoph Bücker, die sich zu einer Bürogemeinschaft in Gescher, Hofstraße 9, zusammengeschlossen haben.
Albersmann (links im Bild) war 26 Jahre in Legden ansässig und hat mit dem Standortwechsel nach Gescher die Kanzlei des Steuerberaters Holger Hagenkötter (rechts) übernommen.
Foto: Kortbus